Buggy

Fahrzeuge

Buggy

Buggys sind offene, geländegängige Automobile mit Straßenzulassung. Es handelt sich dabei oftmals um Umbauten auf VW-Käfer-Basis. Heute sind fahrbereite Buggys eher selten geworden.
  • Es gibt keine Mindest- oder Höchstwerte
  • Günstige Beiträge ohne Hochstufung im Schadenfall
  • Kostenlose Ruheversicherung bis max. 18 Monate möglich
  • Im Schadenfall wird eine Wertsteigerung bis zu 10% berücksichtigt
  • Vandalismusschäden sind beitragsfrei in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen
  • Transportmittelunfall ist beitragsfrei in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen
  • Es gibt keine Mindest- oder Höchstwerte
  • Günstige Beiträge ohne Hochstufung im Schadenfall
  • Kostenlose Ruheversicherung in der Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskodeckung bis max. 18 Monate möglich
  • Je nach Tarifwahl kann im Schadenfall eine Wertsteigerung bis zu 20% berücksichtigt werden
  • Vandalismusschäden sind beitragsfrei in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen
  • Transportmittelunfall ist beitragsfrei in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen
  • Im Schadenfall verzichten wir auf die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
    Ausnahmen: Alkohol, berauschende Mittel oder bei Diebstahl
  • Es können verschiedene Versicherungswerte (Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert) versichert werden.
  • Allgefahrendeckung kann versichert werden
  • Verschiedene Zulassungsarten sind möglich
  • Das Fahrzeug ist überwiegend gut erhalten und befindet sich weitgehend im Originalzustand.
  • Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt und darf nicht der ursprünglichen Nutzung unterliegen.
  • Auf den Versicherungsnehmer oder Ehe- bzw. Lebenspartner ist ein Pkw zur alltäglichen Nutzung zugelassen. Auch ein Firmen-Pkw zur privaten Nutzung ist möglich.
  • Das Fahrzeug befindet sich außerhalb der Nutzung in einer abschließbaren Einzel-, Sammel-, Tiefgarage, Halle, Scheune o. ä.
  • Das Fahrzeug ist auf den Versicherungsnehmer zugelassen.
  • Geringe durchschnittliche jährliche Fahrleistung
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Versicherung für Buggy´s verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.