Gesetzliche Grundlagen
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus § 29 StVO Abs.2 und den Verwaltungsvorschriften.Veranstaltungen sind erlaubnispflichtig,
- wenn 30 Kraftfahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen
- oder unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge, wenn wenigstens eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
- vorgeschriebene Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit,
- vorgeschriebene Fahrtzeit (auch ohne Bewertung der Fahrtzeit),
- vorgeschriebene Streckenführung,
- Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern,
- Durchführung von Sonderprüfungen,
- Fahren im geschlossenen Verband.
Beantragung der Erlaubnis
Anträge für eine erlaubnispflichtige Ausfahrt sind vorab bei der zuständigen Behörde abzugeben.
Einzureichen sind:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
- Streckenplan
- Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nach § 29 Abs. 2 StVO (Randnummer 20-23)