Ausfahrten

Versicherungslösungen für Veranstaltungen

Ausfahrten

Oldtimerausfahrten - egal ob ein- oder mehrtägige Ausfahrten - erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Auf touristischen Routen steht die Freude am klassischen Fahrzeug im Vordergrund.
Vielen Teilnehmern oder Veranstaltern dürfte es unbekannt sein, dass derartige Veranstaltungen häufig genehmigungspflichtig sind.

Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus § 29 StVO Abs.2 und den Verwaltungsvorschriften.

Veranstaltungen sind erlaubnispflichtig,
  • wenn 30 Kraftfahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen
  • oder unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Fahrzeuge, wenn wenigstens eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
  • vorgeschriebene Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit,
  • vorgeschriebene Fahrtzeit (auch ohne Bewertung der Fahrtzeit),
  • vorgeschriebene Streckenführung,
  • Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern,
  • Durchführung von Sonderprüfungen,
  • Fahren im geschlossenen Verband.

Beantragung der Erlaubnis
Anträge für eine erlaubnispflichtige Ausfahrt sind vorab bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Einzureichen sind:
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO
  • Streckenplan
  • Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nach § 29 Abs. 2 StVO (Randnummer 20-23)

Lösung: Haftpflichtversicherung für Ausfahrten - SRC-Motorsportpolice

Unsere spezielle SRC-Motorsportpolice bietet einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Schäden durch Veranstaltungen mit Ausfahrten.

Versicherbare Risiken
  • Veranstalterhaftpflicht für Ausfahrten
  • Teilnehmerhaftpflicht
  • Haftpflicht der Streckenposten, Fahrhelfer, Sportwarte
  • Teilnehmerunfallversicherung
  • Unfallversicherung für Streckenposten, Fahrhelfer, Sportwarte
  • Zuschauerunfall
  • Rahmenprogramm, Oldtimertreffen etc.
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

In 4 Schritten zum Angebot


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