Oldtimertreffen

Versicherungslösungen für Veranstaltungen

Oldtimertreffen

Oldtimertreffen dienen in der „Szene“ dazu, die eigenen Fahrzeuge öffentlich zur Schau zu stellen, sich mit anderen Oldtimerliebhabern auszutauschen, Ersatzteile zu organisieren sowie die Fahrzeuge zu bewegen und in ihrer Funktion zu benutzen.
Infostand fällt in sich zusammen
  • Durch eine Windböe fällt ein Infostand in sich zusammen und verletzt dabei Besucher. Der Veranstalter hat für die ordnungsgemäße Ausstattung, Sicherung und Gestaltung der Stände zu sorgen. Er kann diese Verantwortung nicht übertragen.
Bedienung fällt mit Gläsern über schlecht gesicherte Leitungen im Zelt
  • Verletzt sich die Bedienung - egal ob sie ehrenamtlich oder gegen Bezahlung engagiert wurde - so steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Berufsgenossenschaft - SGB VII § 2!! Die Berufsgenossenschaft und/oder die Krankenversicherung prüfen die Regressmöglichkeiten gegenüber den Verantwortlichen - ohne Einschaltung der verletzten Person.
Sense verletzt Kind
  • Bei einem Schleppertreffen wird eine Sense versehentlich im Gras liegen gelassen. Ein Kind zieht sich Schnittverletzungen zu und muss ärztlich behandelt werden. Die Krankenkasse verlangt Ersatz für die entstandenen Kosten.
Bauzaun mit Werbeplanen beschädigt Besucherfahrzeuge
  • Ein Bauzaun mit Werbeplanen der Sponsoren wird durch einen plötzlich auftretenden Sturm aus der Verankerung gerissen. Der Bauzaun wird gegen zwei parkende Besucher-Pkw geschleudert. Der Veranstalter haftet für die schadenbedingten Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung.
Stand wird durch betrunkenen Besucher beschädigt
  • Für den Schaden am Stand und der Vereinseinrichtung haftet der Besucher. Wird der Besucher dabei verletzt, kommen gegebenenfalls Regressansprüche von der Krankenversicherung auf den Veranstalter zu. Nach der Devise: Hätte der Unfall verhindert werden können? Sicherheitspersonal - Sperrzonen - Aufsicht??
Verdorbene Lebensmittel
  • Die Eier des verkauften Kuchens waren verdorben. Mehrere Besucher klagten daher im Anschluss über eine Salmonellenvergiftung. Der Veranstalter haftet für die dadurch entstandenen Kosten: z. B. Regreßforderung der Krankenkasse über die Erstattung der Behandlungskosten.

Lösung: Haftpflichtversicherung für Oldtimertreffen - Multi-Cover-Police

Unsere spezielle Multi-Cover-Police bietet einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Schäden durch Veranstaltungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung der Veranstaltung, der Veranstaltungsnebenrisiken und etlicher Deckungserweiterungen.

Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz
  • auf die Prüfung des Haftpflichtanspruchs privatrechtlichen Inhalts
  • die Befriedigung der berechtigten Ansprüche und
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche, denn
  • ohne Verschulden - keine Haftung
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

In 4 Schritten zum Angebot


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