Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist überwiegend gut erhalten und befindet sich weitgehend im Originalzustand.
- Das Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt und darf nicht der ursprünglichen Nutzung (z. B. Land- u. forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Transporte etc.) unterliegen.
- Auf den Versicherungsnehmer oder Ehe- bzw. Lebenspartner ist ein Pkw zur alltäglichen Nutzung zugelassen. Auch ein Firmen-Pkw zur privaten Nutzung ist möglich.
- Das Fahrzeug befindet sich außerhalb der Nutzung in einer abschließbaren Einzel-, Sammel-, Tiefgarage, Halle, Scheune o. ä.
- Geringe durchschnittliche jährliche Fahrleistung