Vereinshaftpflicht- versicherung

Versicherungen für Vereine

Vereinshaftpflicht

Im § 823 Bürgerliches Gesetzbuch ist die zivilrechtliche Haftung zur Schadenersatzpflicht geregelt. Diese Haftungsregelung begleitet jede natürliche und juristische Person im Alltag. Auch Oldtimervereine unterliegen der Haftungsregelung des § 823 BGB.
Gasgrill verletzt Personen
  • Der Vorstand des Oldtimervereins veranlasst bei einem Grillabend für die Vereinsmitglieder den Einsatz eines nicht ausreichend gewarteten Gasgrills. Der Gasgrill explodiert und verletzt dabei zufällig fremde Anwesende.
Vereinsmitglied verletzt sich auf einer Vereinswanderung
  • Ein Vorstandsmitglied eines Oldtimervereins organisiert einen Wandertag für die Vereinsmitglieder und legt eine Wanderroute fest, die zum Teil durch unwegsames Gelände führt. Ein Vereinsmitglied stürzt und verletzt sich am Knöchel.
Lagerfeuer verursacht einen Brand
  • Der Vorstand eines Oldtimervereins organisiert einen Clubabend in einer Waldhütte mit Lagerfeuer. Das Lagerfeuer wird nach Beendigung nicht ordnungsgemäß gelöscht und entzündet sich im Morgengrauen von selbst. Durch Funkenflug brennt die Hütte ab.
Personen werden bei einer Reparatur verletzt
  • Bei der gemeinsamen Reparatur an einem vereinseigenen Oldtimer kommt es aufgrund einer Unachtsamkeit eines Vereinsmitglieds zu einer Verpuffung/Explosion. Mehrere Vereinsmitglieder erleiden Verbrennungen.

Lösung: Haftpflichtversicherung für einen Verein

Was für jeden Betrieb die Betriebshaftpflichtversicherung, ist für den Verein die "Vereinshaftpflichtversicherung". Unsere spezielle Vereinshaftpflichtversicherung für Oldtimervereine wird individuell nach dem Satzungszweck und den Tätigkeiten des Vereins abgeschlossen.

Die Vereinshaftpflichtversicherung gehört zum absoluten "Muss" für jeden Verein!

Dabei erstreckt sich der Versicherungsschutz:
  • auf die Prüfung des Haftpflichtanspruches privatrechtlichen Inhalts
  • die Befriedigung der berechtigten Ansprüche und
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche, denn
  • ohne Verschulden - keine Haftung
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Vereinshaftpflichtversicherung verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

In 2 Schritten zum Angebot


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