Schadenbeispiele
Gasgrill verletzt Personen
- Der Vorstand des Oldtimervereins veranlasst bei einem Grillabend für die Vereinsmitglieder den Einsatz eines nicht ausreichend gewarteten Gasgrills. Der Gasgrill explodiert und verletzt dabei zufällig fremde Anwesende.
- Ein Vorstandsmitglied eines Oldtimervereins organisiert einen Wandertag für die Vereinsmitglieder und legt eine Wanderroute fest, die zum Teil durch unwegsames Gelände führt. Ein Vereinsmitglied stürzt und verletzt sich am Knöchel.
- Der Vorstand eines Oldtimervereins organisiert einen Clubabend in einer Waldhütte mit Lagerfeuer. Das Lagerfeuer wird nach Beendigung nicht ordnungsgemäß gelöscht und entzündet sich im Morgengrauen von selbst. Durch Funkenflug brennt die Hütte ab.
- Bei der gemeinsamen Reparatur an einem vereinseigenen Oldtimer kommt es aufgrund einer Unachtsamkeit eines Vereinsmitglieds zu einer Verpuffung/Explosion. Mehrere Vereinsmitglieder erleiden Verbrennungen.