Garagenversicherung

Versicherungslösungen

Garagenversicherung

Über unsere Garagenversicherung können Sie Ihren nicht zugelassenen Klassiker versichern.
  • Fast alle Fahrzeugarten sind über unsere Garagenversicherung versicherbar
  • Es gibt keine Mindest- oder Höchstwerte
  • Im Schadenfall verzichten wir auf die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
  • Günstige Beiträge ohne Hochstufung im Schadenfall

Teilkaskoversicherung

  • Fast alle Fahrzeugarten sind über unsere Garagenversicherung versicherbar.
  • Es gibt keine Mindest- oder Höchstwerte
  • Günstige Beiträge ohne Hochstufung im Schadenfall
  • Im Schadenfall wird eine Wertsteigerung bis zu 10% berücksichtigt
  • Vandalismusschäden sind beitragsfrei in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen
  • Transportmittelunfall ist beitragsfrei in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen
  • Im Schadenfall verzichten wir auf die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit
    Ausnahmen: Alkohol, berauschende Mittel oder bei Diebstahl


Haftpflichtversicherung

  • Fast alle Fahrzeugarten sind über unsere Garagenversicherung versicherbar.
  • Es gibt keine Mindest- oder Höchstwerte
  • Günstige Beiträge ohne Hochstufung im Schadenfall
  • 100 Mio. EUR Pauschaldeckung
  • 15 Mio. EUR je geschädigte Person und Ereignis
  • Kfz-Umweltschadenversicherung
  • Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Schadensersatz-Ansprüche aus dem Umweltschadengesetz
  • Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie sich vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützen, wenn z. B. auslaufendes Öl / Benzin Schäden an einer gemieteten Garage verursacht oder, wenn durch Ihren Klassiker ein Brand entsteht und Schäden an der gemieteten Garage und fremden Sachen entstehen.
  • Das Fahrzeug ist nicht zugelassen
  • Für das Fahrzeug wurde kein rotes Oldtimerkennzeichen zugeteilt
  • Das Fahrzeug befindet sich in einer abschließbaren Einzel-, Sammel-, Tiefgarage, Halle, Scheune o. ä
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Garagenversicherung verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

In 4 Schritten zum Angebot


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Hinweis: Ihre Daten werden von uns ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet, streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.