Vermögensschaden- haftpflichtversicherung

Versicherungen für Vereine

Vermögensschadenhaftpflicht

Über die Vereinshaftpflichtversicherung sind keine Vermögensschäden abgedeckt.

Solche Schadenersatzansprüche stellen aber ein immenses und für den Verein schlecht kalkulierbares Risiko dar. Nach § 31 Bürgerliches Gesetzbuch haftet zunächst grundsätzlich der Verein für Schäden, die seine handelnden Personen verursachen.  

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die aus satzungsgemäßen Tätigkeiten des Vereins resultieren. Die Vorstände und Vertreter sind mitversicherte Personen.
Falsche Verwendung von Spendengeldern
  • Falsche Verwendung von zweckgebundenen Spendengeldern führen zu einer Rückforderung der Spender.
Aberkennung der Gemeinnützigkeit
  • Durch fehlerhafte Mittelverwendung wird dem Verein vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Hierdurch kommt es zu enormen Steuernachzahlungen.
Falsche Rechnungsstellung
  • Beim Verkauf von Veranstaltungseintrittskarten wurde versehentlich der falsche Betrag in Rechnung gestellt, dem Verein entgehen dadurch Einnahmen.
Zu spät gestellter Antrag auf Zuschuss
  • Ein Antrag auf Zuschuss wurde zu spät gestellt, der Verein erhält den benötigten Zuschuss nicht.
Forderungen verjähren
  • Mitgliedsbeiträge wurden nicht eingezogen. Die Forderungen sind verjährt, dadurch entgehen dem Verein Einnahmen.

Lösung: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für einen Verein

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt die alltäglichen Vereinsaktivitäten ab und greift, wenn Ihrem Verein selbst oder einem Außenstehenden durch ein Verschulden Ihres Vereinsmitglieds ein Vermögensschaden entsteht.
  • Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht abschließend und ersetzen weder eine Beratung noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen, sondern dienen lediglich dazu, Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen.
  • Es handelt sich um fiktive Schadenbeispiele, die die Notwendigkeit und Vorteile einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verdeutlichen sollen. Schadenbeispiele beinhalten keine rechtsverbindlichen Deckungszusagen im Schadenfall. Jeder Schadenfall wird vom Versicherer individuell geprüft.
  • Sie wünschen Abweichungen oder Sonderlösungen. Bitte sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

In 2 Schritten zum Angebot


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