H- und Saisonkennzeichen
Sie erkennen das Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen am Schlussbuchstaben ”H” und dem Saisonzeitraum.
Fahrzeug-Mindestalter
30 Jahre
Einschränkung
Eine Nutzung ist nur während der gewählten Saisondauer zulässig. Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen ist zulässig.
Es sind nur maximal 8 Zeichen auf dem Kennzeichen erlaubt.
Vorteil
Pauschaler Steuersatz für H-Kennzeichen
Pkw / Lkw: 191,73 €
Motorrad: 46,02 €
Kfz-Steuer ist nur für den Saisonzeitraum zu zahlen.
Steuersatz für ein Saisondauer von z. B. 6 Monaten
Pkw / Lkw: 95,87 €
Motorrad: 23,01 €
Ein Befahren von „Umweltzonen“ ist möglich. Keine An- und Abmeldegebühren. Versicherungsbeitrag ist nur für den Saisonzeitraum zu zahlen.